Information der Kasse

Da in letzter Zeit einige Neuerungen bzgl. der Rechnungsstellung eingetreten sind, möchte die Kasse nachfolgend einige grundlegende Positionen, die zwingend auf Rechnungen vorhanden sein müssen, näher erläutern.

Sind diese nicht vorhanden, sind diese Papiere nur Papier und keine Rechnungen.

Beträge bis 150,- Euro

Bei Beträgen bis 150,- Euro müssen zwingend auf der Rechnung stehen:

  1. vollständiger Name und Anschrift des Ausstellers,
  2. das Datum, wann die Rechnung erstellt wurde,
  3. was und wieviel wurde erbracht bei Dienstleistungen: Essen für 12 Personen oder 12 Steaks, 3 Salate usw.,
  4. was und wieviel wurde eingekauft (geliefert): 3 Kisten Wodka, 5 Möhren usw.,
  5. der Endbetrag (Bruttobetrag inkl. Mwst) handschriftlich geänderte Endbeträge sind nichtig!,
  6. der Steuersatz der Umsatzsteuer. Nahrungsmittel 7%, sonstiges 19%, u.U. noch andere,
  7. vereinsintern brauchen wir noch die Unterschriften der beteiligten Mannschaftsmitglieder.

Beträge über 250,- Euro

Bei Beträgen über 250,- Euro gelten die vorherigen Positionen in gleicher Weise, aber wesentlich erweitert:

  1. vollständiger Name und Anschrift des Ausstellers
  2. Name (und Anschrift) des Leistungsempfängers (AVE),
  3. das Datum, wann die Leistung erbracht wurde
  4. das Datum, wann die Rechnung erstellt wurde (vielfach indentisch mit Pos. 3),
  5. was und wieviel erbracht wurde, z.B. bei Dienstleistungen: Essen für 12 Personen oder 12 Steaks, 3 Salate usw.
  6. was und wieviel eingekauft (geliefert) wurde, z.B. 3 Kisten Wodka, 5 Möhren usw.
  7. Endbetrag (Brutto inkl. Mwst), handschriftlich geänderte Endbeträge sind nichtig (!)
  8. der Steuersatz und der Betrag der Umsatzsteuer: Nahrungsmittel 7% , sonstiges 19%, u.U. andere,
    Rechnungsnummer des Ausstellers,
  9. Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers

Vereinsintern brauchen wir noch die Unterschriften der beteiligten Mannschaftsmitglieder

Soweit die gesetzlichen Richtlinien.

Wenn Ihr selber bezahlt habt

Es liegt in Eurem eigenen Interesse, darauf zu achten, dass die o.g. Formalia eingehalten sind, da nur korrekt ausgefüllte Rechnungen seitens der Kasse bezahlt werden. Das Vorlegen zur Begleichung einer solchen Rechnung muss im Original in Papierform bis zum 24.12. eines jeden Jahres erfolgen. Alle über dieses Datum hinausgehenden Ansprüche werden nicht akzeptiert. Ein *.pdf-file o.ä. als Nachweis einer existierenden Rechnung ist nicht zulässig.

Nach oben korrigierte Rechnungen sind unzulässig. Bitte lasst diese neu ausstellen.

Nach unten korrigierte Rechnungen, Pfandabzug, Eigenbedarf o.ä. sind problemlos.

Tipp

Lasst die Rechnungen direkt über die Kasse laufen:

Viele Zahlungen können auf direktem Weg seitens der Kasse erledigt werden, ohne den Umweg über Euer Privatkonto oder Schatulle nehmen zu müssen. Gebt hierzu als Rechnungsempfänger den AVE 1979 e.V. an und lasst die Rechnung an die Kassenadresse senden.

Kasse des AVE 1979 e.V.
c/o Kassenwartin Christina Dickmeis

Mies-van-der-Rohe-Straße 31
52074 Aachen
kasse [at] ave-aachen [dot] de

Der Ausstellereiner Rechnung kann auch die Rechnung als *.pdf-file verschicken, wenn eine qualifizierte digitale Signatur gewährleistet ist, um die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts zu sichern.